Selbstständige/r Berufsbetreuer/in


Die Betreuungsbehörde des Landkreises Waldshut sucht Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer für den Landkreis Waldshut in Teilzeit oder Vollzeit.

Ihr Aufgabengebiet:
Sie vertreten die rechtlichen Interessen der betreuten Personen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Im Vordergrund stehen das Wohl des/der Betroffenen und dessen/deren Wünsche. Sie werden vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegen der Aufsicht durch das Gericht.
Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen.
Hilfreich für die Tätigkeit ist eine Ausbildung im juristischen, sozialen oder kaufmännischen Bereich, jedoch nicht Voraussetzung.
Rechtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbstständig aus.
Bei der Tätigkeit als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer handelt es sich nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
 
 
Haben Sie Interesse?
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde geben Ihnen gerne telefonisch nähere Auskunft. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern: Herrn Fenske: 07751/86-4268 oder Herrn Weis 07751/ 86 4251.

Bei Interesse an der Tätigkeit übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Nachweisen zu Ausbildung und Berufstätigkeit.

Landratsamt Waldshut
-Betreuungsbehörde-
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen


Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer finden Sie auch unter:
Bundesverband der Berufsbetreuer e.V. www.bdb-ev.de
Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. www.bvfbev.de